Verdächtige Karten und Verkaufsangaben
Ist der Verkauf gefälschter Sammelkarten illegal?
In Deutschland kann der Verkauf Marken- und Urheberrechte verletzen. Ein Hinweis wie „Proxy“ oder „Reproduktion“ ersetzt keine erforderliche Erlaubnis des Rechteinhabers.
Wer eine Fälschung bewusst als Original verkauft, um einen unrechtmäßigen finanziellen Vorteil zu erzielen, und den Käufer dadurch finanziell schädigt, kann sich wegen Betrugs strafbar machen.
Auch bei offen bezeichneten Nachdrucken sind geschützte Bilder, Texte und Marken zu beachten. Die Erlaubnis, eine private Kopie anzufertigen, ist keine allgemeine Erlaubnis, sie zu verkaufen. Bei markenrechtlichen Verboten kommt es insbesondere auf eine Benutzung im geschäftlichen Verkehr an.
Ob eine offen bezeichnete Ersatzkarte verkauft werden darf, hängt von ihrer konkreten Gestaltung und den vorhandenen Rechten ab. Biete eine Karte mit ungeklärter Echtheit nicht als Original an.