Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Zustandsprüfung, Ausschluss von Waren
- Zusendung von Waren
- Rücksendung von Waren
- Verfügungsberechtigung, Freistellung
- Zahlung des Kaufpreises, Eigentumsübergang
- Mängelhaftung
- Anwendbares Recht, Vertragssprache
- Verkauf als Privatperson oder als Unternehmer
- Alternative Streitbeilegung
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der KEEPSEVEN OHG, Königstr. 34, 25552 Lübeck, Deutschland (nachfolgend „Ankäufer“), gelten für alle Verträge über den Ankauf von gebrauchten Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Verkäufer“) mit dem Ankäufer abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Verkäufers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Verkäufer kann persönlich im Ladengeschäft des Ankäufers oder fernmündlich über die Website-Funktionalitäten (www.sammelkartenankauf.de) eine Anfrage zur Abgabe eines Angebots zum Ankauf der Ware abgeben. Je nach genutzten Service, können zusätzliche Gebühren entstehen, die in dem jeweiligen Serviceangebot ersichtlich sind.
2.2. Die auf unserer Website genannten Preise für den Ankauf von Waren stellen keine verbindlichen Angebote dar. Vielmehr stellt der Verkäufer durch das Absenden des Verkaufsformulars ein verbindliches Angebot zum Verkauf der im Formular aufgeführten Waren zu dem von ihm angegebenen Preis.
2.3. Nach Prüfung der eingesendeten Waren unterbreiten wir dem Verkäufer ein Gegenangebot, das vom ursprünglich genannten Preis abweichen kann. Dieses Gegenangebot basiert u.a. auf der Zustandsbewertung der Waren, Echtheit und Marktbedingungen.
2.4. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer unser Gegenangebot annimmt. Lehnt der Verkäufer das Gegenangebot ab, erfolgt kein Vertragsschluss, und die Waren werden zurückgesendet (siehe Punkt 5).
2.5. Der Verkäufer kann das neue Angebot binnen sieben Tagen ab Zugang durch eine entsprechende Annahmeerklärung gegenüber dem Ankäufer annehmen, wobei insoweit der Zugang beim Verkäufer maßgeblich ist. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Gegenangebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Verkäufers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Wird das Gegenangebot fristgerecht angenommen kommt ebenfalls ein Vertrag zustande.
3. Zustandsprüfung, Ausschluss von Waren
3.1. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Ankäufer die eingesendeten bzw. überlassenen Artikel zum Zwecke der Zustandsprüfung untersucht. Sofern hierdurch ggf. noch bestehende Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüche verloren gehen könnten, wird der Ankäufer die Artikel lediglich in Augenschein nehmen.
3.2. Folgende Artikel sind vom Ankauf ausgeschlossen:
• defekte und/oder beschädigte Karten die nicht mehr einem Zustand zugeordnet werden können sowie gealterte Karten, Knicke, geschwärzte Ränder, Clouding, Inked, Scratched, gestempelte Karten, geweißte Ränder
• Produktfälschungen
4. Zusendung von Waren
4.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, lässt der Verkäufer die Ware zum Zwecke der Prüfung auf eigene Kosten und ausreichend versichert mittels eines spezialisierten Werttransport-Dienstleisters zum Ankäufer liefern. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf dem Transportweg trägt der Verkäufer.
4.2. Sofern eine kostenfreie Einlieferungsoption für den Verkäufer vereinbart wurde, liegt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf dem Transportweg ebenfalls bei dem Verkäufer.
5. Rücksendung von Waren
5.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Ankäufer dem Verkäufer die Ware für den Fall, dass ein Kaufvertrag nicht zustande kommt mittels eines spezialisierten Werttransport-Dienstleisters ausreichend versichert auf dem Versandwege an die vom Verkäufer angegebene Lieferadresse zurücksenden. Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Kosten des Ankäufers und auf Gefahr des Verkäufers. Dies gilt nicht für solche Artikel, die gemäß Ziffer 3.2 vom Ankauf ausgeschlossen sind sowie für Ankäufe welche deutlich von den ursprünglich erwarteten abweichen. Für solche Artikel trägt der Verkäufer die Kosten und die Gefahr der Rücksendung.
5.2. Nach Erhalt der Rücksendung ist der Verkäufer verpflichtet, die Warensendung auf Vollständigkeit und eventuelle Beschädigungen zu prüfen. Eventuelle Beanstandungen hat der Verkäufer dem Ankäufer unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Verkäufer seiner Rügeobliegenheit nicht nach, gilt die Rücksendung als genehmigt.
5.3. Haben die Parteien vereinbart, dass die Ware nicht mehr an den Verkäufer zurückgeschickt sondern stattdessen vernichtet oder gespendet werden soll, so wird der Ankäufer die Ware auf eigene Kosten entsorgen bzw. spenden.
6. Verfügungsberechtigung, Freistellung
6.1. Der Verkäufer sichert zu, über die Berechtigung zu verfügen, dem Ankäufer die Ware zu verkaufen und das Eigentum daran zu verschaffen. Der Verkäufer sichert ferner zu, dass die Ware frei von jeglichen Rechten Dritter ist.
6.2. Der Verkäufer stellt den Ankäufer von allen berechtigten Forderungen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten Dritter im Bezug auf die dem Ankäufer gelieferte Ware geltend gemacht werden. Der Verkäufer übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Verkäufer nicht zu vertreten ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Ankäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
7. Zahlung des Kaufpreises, Eigentumsübergang
7.1. Der Ankäufer verpflichtet sich, im Falle des Vertragsschlusses den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 2 Tagen ab Vertragsschluss durch Überweisung auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto oder per PayPal. Darüber hinaus kann auch eine Barauszahlung vor Ort oder ein Storeguthaben vereinbart werden.
7.2. Mit der Zahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an der Ware auf den Ankäufer über.
8. Mängelhaftung
Der Verkäufer haftet für Sach- oder Rechtsmängel an der gelieferten Ware nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ziffer 6.2 bleibt hiervon unberührt.
9. Anwendbares Recht, Vertragssprache
9.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
9.2. Die Vertragssprache ist deutsch.
10. Verkauf als Privatperson oder als Unternehmer
Ich bestätige beim Absenden der Verkaufsanfrage, das der Ankaufpreis keine Umsatzsteuer enthält und ich kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bin. Handle ich als Unternehmer, so verpflichte ich mich, der KEEPSEVEN OHG unverzüglich darauf hinzuweisen.
11. Alternative Streitbeilegung
10.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
10.2. Der Ankäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.